Hochschulpolitik

Liberales Innovationsprogramm für Bayerns Hochschulen

Antrag beschlossen auf dem Landeskongress der JuLis Bayern in Kempten am 29./30.7.2006

1. Mehr Freiheit für Studenten und Hochschulen!

Die Universitäten und Fachhochschulen müssen in die finanzielle, organisatorische, personelle und inhaltliche Eigenständigkeit entlassen werden. Dafür benötigen sie ein Budget, über das sie selbst verfügen können. Die Studenten erhalten das Recht, sich ihre Universität bzw. Fachhochschule frei wählen zu können und umgekehrt auch die Universitäten und Fachhochschulen das Recht ihre Studenten auszusuchen. Die ZVS wird abgeschafft. Stattdessen bewerben sich die Studenten direkt bei den Universitäten und Fachhochschulen, die über die Vergabe der Studienplätze auf der Basis der Abiturnote und eines hochschulspezifischen Auswahlverfahrens entscheiden.

2. Mitbestimmung stärken!

Den Studenten müssen echte Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden. Zu diesem Zweck werden sämtliche Entscheidungsgremien der Hochschulen annähernd paritätisch nach dem 50%+1-Prinzip besetzt, d.h. Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter stellen zusammen 50% der stimmberechtigten Vertreter plus einen, die Studenten die anderen 50% der Vertreter. Das gilt insbesondere für den Senat, der auch in Zukunft das Hauptentscheidungsgremium der Universität bzw. Fachhochschule bleiben muss. Den im neuen bayerischen Hochschulgesetz vorgesehenen Hochschulrat lehnen wir in der vorgesehenen Form ab. Hochschulexterne Experten dürfen grundsätzlich nur beratende Funktion haben.

3. Studiengebühren sozial verträglich gestalten!

Studiengebühren müssen durch ein breit angelegtes Stipendiensystem flankiert werden, die Zahlung muss nachgelagert möglich sein und sozial verträglich geregelt sein. Die Verpflichtung zur Zahlung von Studiengebühren soll ohne Ausnahme für alle Studenten gelten. Der soziale Ausgleich soll durch eine einkommensabhängige Rückzahlung mit einer Deckelung an einer Zumutbarkeitsgrenze geschehen. Die Gebühren sind nach Abzug von nicht direkt zuzuordnenden Verwendungszwecken jeweils entsprechend der Studentenzahl den Fakultäten zuzuweisen.

Es ist sicherzustellen, dass die Gebühren an der Universität bzw. Fachhochschule verbleiben, zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre verwendet werden und die Studenten das Recht haben, über den Einsatz ihrer Gebühren mitzuentscheiden. Der Staat gibt den Universitäten und Fachhochschulen einen maximalen Rahmen für die Höhe der Gebühren vor. Außerdem bleibt es auch in Zukunft hauptsächlich seine Aufgabe, die Finanzierung der Hochschulen zu gewährleisten. Seine Mittelzuweisungen dürfen im Zuge der Einführung von Studiengebühren nicht gekürzt, sondern müssen aufgrund der steigenden Studentenzahlen sogar erhöht werden.

4. Mehr Lehrveranstaltungen!

Die Jungen Liberalen halten die bereits praktizierten Sparmaßnahmen der bayerischen Staatsregierung an den Universitäten und Fachhochschulen für falsch. Wir setzen uns deshalb für eine deutliche Ausweitung von Dozentenstellen ein, damit endlich wieder bedarfsgerecht Seminare und Übungen angeboten werden können. Es darf nicht sein, dass Studenten bei vielen Lehrveranstaltungen wegen Überfüllung abgewiesen werden und damit am Erwerb prüfungsrelevanter Scheine gehindert werden. So werden Studienzeiten nur unnötig verlängert statt verkürzt ! Außerdem muss durch ein entsprechend breites Angebot eine Obergrenze von maximal 30 Personen pro Seminar eingehalten werden, da sonst die notwendige Lernqualität nicht vorhanden ist, die insbesondere für die BA / MA Umstellung dringend erforderlich ist.

Im Falle einer durch die Universität verschuldeten Verlängerung der Studiendauer fordern die Jungen Liberalen die Erstattung bzw. Verrechnung der Studiengebühren für den entsprechenden Zeitraum. In jedem Fall hat die Hochschule für ausreichende Kapazitäten zu sorgen.

5. Abhilfe für überfüllte Seminarräume und Hörsäle schaffen!

Die Universitäten und Fachhochschulen in Bayern brauchen angesichts ständig steigender Studentenzahlen (ordentliche und Seniorenstudenten) dringend weitere räumliche Kapazitäten. Wir setzen uns deshalb dafür ein, alle Universitäten und Fachhochschulen in Bayern bedarfsorientiert innerhalb der nächsten fünf Jahre um die benötigten Seminarräume und Hörsäle zu erweitern und dafür ein gezieltes Hochschulerweiterungsprogramm des Freistaates Bayern aufzulegen, das auch angesichts der mit der Föderalismusreform geplanten Übertragung des Hochschulbaus auf die Länder dringend erforderlich ist.

6. Kooperation ausbauen und Hochschulen öffnen!

Es sollte mehr Abstimmung und Kooperation zwischen den Universitäten, u.a. zwecks Errichtung von Kompetenznetzen geben. Außerdem brauchen wir eine stärkere Kooperation mit der Wirtschaft. Es muss darum gehen mehr Externe als Experten an die Universitäten und Fachhochschulen zu holen. Zudem sollte Sponsoring intensiviert werden. Darüber hinaus müssen wir uns um mehr (internationale) Gastprofessuren bemühen. Alle diese Maßnahmen sollen zu einer Öffnung der Universitäten und Fachhochschulen beitragen.

7. Internationalisierung forcieren!

Die Universitäten und Fachhochschulen in Bayern orientieren sich bereits international. Das reicht aber noch nicht aus. So müssen ERASMUS und andere Austauschprogramme weiter ausgebaut und mehr thematische Vorlesungen in Fremdsprachen angeboten werden. Außerdem ist das Angebot an Sprachkursen auszuweiten. Die Partnerschaft mit Universitäten und Fachhochschulen in aller Welt ist auszubauen. Leistungsnachweise, die im Rahmen von Austauschprogrammen erworben werden, müssen auch an der Heimathochschule anerkannt werden.

8. Die Lehre verbessern!

Zur Steigerung der Qualität der Lehre ist eine verpflichtende didaktische Schulung von Professoren und Dozenten notwendig. Bei der Berufung ist neben Forschungsaktivitäten zu überprüfen, ob entsprechende Voraussetzungen vorhanden sind. Um die Qualität der Lehre sicher zu stellen, sind transparente Evaluationen durch die Studierenden durchzuführen. Deren Ergebnisse müssen veröffentlicht und auch bei der leistungsbezogenen Bezahlung der Professoren berücksichtigt werden.

9. Die Bachelor (BA)- und Master (MA)-Studiengänge sinnvoll gestalten!

Die Bachelor-Studiengänge müssen so gestaltet werden, dass der BA einen vollwertigen berufsqualifizierenden Abschluss darstellt, der Theorie und Praxis miteinander verbindet. Es geht nicht, die Inhalte bisheriger Studiengänge (Diplom, Magister usw.) so auf BA und MA (Master) zu verteilen, dass erst der Master als vollwertiger Abschluss erscheint.

10. Mehr Identität schaffen!

Die Universitäten müssen sich verstärkt um ein Profil bemühen, das über den Fächerkanon hinausgeht. Hierzu sollen Ehemaligen-Netzwerke auf- bzw. ausgebaut werden und fakultätsübergreifende Veranstaltungen organisiert werden. Außerdem sind Studenten verstärkt an identitätsstiftenden Forschungsprojekten zu beteiligen.